Das Kabinett Geiß I (offiziell Badische vorläufige Volksregierung) bildete vom 10. November 1918 bis 1. April 1919 die Landesregierung von Baden.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November tagten in Karlsruhe der Soldatenrat und der durch den Karlsruher Bürgermeister Karl Siegrist ins Leben gerufene Wohlfahrtsausschuss gemeinsam und einigten sich auf eine provisorische Regierung.

Am 5. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur badischen verfassunggebenden Nationalversammlung, die auf den 15. Januar zu ihrer konstituierenden Sitzung einberufen wurde. Da die USPD hier keine Mandate erhielt, erklärten deren Minister am 8. Januar ihren Rücktritt aus der provisorischen Regierung und es verblieben die Regierungsmitglieder jener Parteien, die auch in Gesamt-Deutschland die sogenannte Weimarer Koalition bildeten.

Das Ressort Soziales wurde dem Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen zugeordnet. Das Ministerium für militärische Angelegenheiten wurde dem Ministerpräsidenten Geiß unterstellt.

Literatur

  • Martin Furtwängler: Ministerlisten. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 5: Wirtschafts- und Sozialgeschichte seit 1918, Übersichten und Materialien, Gesamtregister. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-608-91371-2, S. 483.

Einzelnachweise


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Zwölf

Berlin, Deutschland. 13. Februar 2014. Vorsitzender der Linkspartei